UK GDPR, Data Protection Act und ICO

Videoüberwachung durch Unternehmen fällt in Großbritannien unter die UK GDPR und den Data Protection Act 2018. Die Leitlinien des ICO zur Videoüberwachung decken CCTV und neuere Technik einschließlich Videoanalyse ab: klarer Zweck, eine DSFA, wo die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko hat (bei systematischer Überwachung häufig), kurze Speicherfristen, Transparenz durch klare Beschilderung und sichere Aufbewahrung. Öffentliche Stellen in England und Wales folgen zusätzlich dem Surveillance Camera Code of Practice; für Unternehmen ist er gute Praxis.

Überwachung von Beschäftigten

Das ICO hat Leitlinien zur Überwachung von Beschäftigten veröffentlicht. Überwachung muss erforderlich, verhältnismäßig und transparent sein, Beschäftigte müssen erfahren, was überwacht wird und warum, und die dauerhafte Überwachung einzelner Personen braucht eine starke Begründung. Eine Mitbestimmung wie in Deutschland gibt es nicht, aber die Konsultation der Beschäftigten und ihrer Vertretungen wird erwartet und macht das System leichter begründbar.

Eine ereignisbasierte Einrichtung passt dazu: Alarme zu Ereignissen wie Eindringen, Feuer oder Betreten von Gefahrenbereichen, keine Überwachung einzelner Personen.

Gesichtserkennung braucht besondere Sorgfalt

Gesichtserkennung verarbeitet biometrische Daten, eine besondere Kategorie nach UK GDPR, und das ICO stellt hohe Anforderungen an Live-Gesichtserkennung in öffentlichen Bereichen. ProDataAI Lens erkennt keine Gesichter und identifiziert niemanden; diese Frage stellt sich also nicht.

Gilt der EU AI Act?

Nicht für rein britische Standorte. Er gilt, wenn die Ergebnisse eines KI-Systems in der EU verwendet werden, etwa wenn ein britisches Unternehmen Standorte in der EU betreibt. Großbritannien regelt KI über bestehende Aufsichtsbehörden wie das ICO statt über ein eigenes KI-Gesetz.

ProDataAI Lens an britischen Standorten

ProDataAI Lens läuft in einer EU-Cloud-Umgebung, in Ihrer eigenen Cloud oder bei Ihnen vor Ort. Großbritannien erkennt das Datenschutzniveau der EU als angemessen an; Daten britischer Standorte können also ohne zusätzliche Garantien für Übermittlungen in der EU verarbeitet werden. Unser Datenschutzpaket ist auf deutsches Recht ausgelegt und wird von Ihrer Beratung an die UK GDPR angepasst.

Wie die Einführung an britischen Standorten abläuft, von Support bis Kommunen: ProDataAI Lens für Standorte in Großbritannien.

Häufige Fragen

Brauchen wir in Großbritannien eine DSFA für KI-Videoanalyse?

Häufig. Das ICO erwartet eine DSFA, wo die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko hat, und systematische Überwachung mit Videoanalyse hat das meist.

Wie lange dürfen Aufnahmen in Großbritannien gespeichert werden?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Speichern Sie nur so lange, wie der Zweck es erfordert, meist kurz, und dokumentieren Sie den Grund.

Ist Gesichtserkennung in Großbritannien erlaubt?

Nur in engen Fällen mit starker Begründung. ProDataAI Lens nutzt keine Gesichtserkennung.

Gilt die UK GDPR für Videoüberwachung in Unternehmen?

Ja, sobald Kameras erkennbare Personen erfassen. Unternehmen brauchen eine Rechtsgrundlage (meist berechtigte Interessen), einen klaren Zweck, Hinweisschilder, eine Speicherfrist und für Videoanalyse in der Regel eine DSFA.

Können Kommunen vorhandene Kameras um KI-Videoanalyse erweitern?

Technisch ja, wenn die Kameras gängige IP-Streams liefern. Kommunen in England und Wales müssen zusätzlich den Surveillance Camera Code of Practice beachten, und vor dem Start der Analyse wird eine DSFA erwartet.