Was ProDataAI Lens an britischen Standorten leistet

So funktioniert es mit den vorhandenen Kameras

ProDataAI Lens liest gängige IP-Kameras und Netzwerk-Videorekorder; neue Kameras sind meist nicht nötig. Ein kleiner Agent vor Ort sendet das Video über eine ausgehende, verschlüsselte Verbindung, es werden keine Ports geöffnet. Es läuft in einer EU-Cloud-Umgebung, in Ihrer eigenen Cloud oder vollständig vor Ort am britischen Standort.

Die ersten Kameras sind in der Regel nach zwei bis vier Wochen live. Die Einrichtung erledigen wir aus der Ferne; vor Ort arbeiten wir mit Ihrem Errichter oder Ihrer IT in Großbritannien zusammen. Ein Ansprechpartner betreut deutsche und britische Standorte gemeinsam.

UK GDPR, ICO und wo Ihre Daten liegen

Großbritannien erkennt das Datenschutzniveau des EWR als angemessen an; Daten britischer Standorte können also ohne zusätzliche Garantien in einer EU-Cloud verarbeitet werden. ProDataAI Lens speichert nur Ereignisdaten, so lange Sie es festlegen, und erkennt keine Gesichter. Für Beschäftigte in Großbritannien gelten die Leitlinien des ICO zur Überwachung am Arbeitsplatz statt der deutschen Mitbestimmung; Ihr Betriebsrat in Deutschland ist für britische Standorte in der Regel nicht zuständig.

Der Support kommt aus unserem Team in Deutschland und, nur mit Ihrer Zustimmung, aus unserem erfahrenen Team außerhalb von EU und Großbritannien, mit den Garantien, die die UK GDPR für Übermittlungen verlangt.

Mehr dazu im Leitfaden KI-Videoanalyse in Großbritannien.

Sprechen Sie mit uns

Kamlesh Kshirsagar, unser Gründer, betreut Projekte mit britischen Standorten selbst, auf Deutsch und Englisch. Rufen Sie an unter +49 172 7366039, schreiben Sie an ai@prodata.ai oder vereinbaren Sie eine Demo.

Häufige Fragen

Können Sie britische Standorte aus Deutschland betreuen?

Ja. ProDataAI Lens wird aus der Ferne eingerichtet und betreut, Verträge gibt es auf Deutsch oder Englisch, und vor Ort arbeiten wir mit Ihrem Errichter oder Ihrer IT zusammen.

Dürfen Daten britischer Standorte in einer EU-Cloud liegen?

Ja. Großbritannien erkennt den EWR als angemessen an, zusätzliche Garantien für die Übermittlung sind nicht nötig. Vollständig vor Ort ist ebenfalls möglich.

Gilt die deutsche Betriebsvereinbarung auch in Großbritannien?

In der Regel nicht. Für britische Beschäftigte gelten UK GDPR und die Leitlinien des ICO; eine transparente Information der Beschäftigten und eine Datenschutz-Folgenabschätzung sind dort der übliche Weg.