Zwei Ebenen der Information

Europäische Aufsichtsbehörden empfehlen ein gestuftes Vorgehen. Die erste Ebene ist das Schild an der Kamera: kurz, sichtbar, bevor jemand den Erfassungsbereich betritt, mit den wichtigsten Angaben. Die zweite Ebene enthält alle Informationen nach Art. 13 DSGVO und ist an anderer Stelle verfügbar, etwa auf Ihrer Website, hinter einem QR-Code oder am Empfang.

Was auf das Schild gehört

Videoüberwachung mit KI-Auswertung
  • KamerasymbolEin deutliches Piktogramm, sichtbar vor dem Erfassungsbereich
  • VerantwortlicherName und Kontaktdaten des Unternehmens
  • DatenschutzbeauftragteKontaktdaten, falls benannt
  • Zweck und RechtsgrundlageZum Beispiel: Schutz des Eigentums außerhalb der Betriebszeiten, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
  • Berechtigtes InteresseIn wenigen Worten, zum Beispiel: Verhinderung von Diebstahl und Einbruch
  • Einsatz von KIDass Bilder automatisch ausgewertet werden, etwa zur Erkennung von Eindringen oder Feuer
  • SpeicherdauerWie lange Aufnahmen und Ereignisclips gespeichert werden
  • EmpfängerFalls Aufnahmen weitergegeben werden, etwa an einen Sicherheitsdienst
  • RechteEin kurzer Hinweis auf Auskunft, Löschung und Widerspruch
  • Vollständige InformationenWo die zweite Ebene zu finden ist: Webadresse oder QR-Code, Empfang
Beispielhafter Aufbau eines Hinweisschilds (erste Ebene)

Wo das Schild hängt

  • Auf Augenhöhe, vor dem Erfassungsbereich der Kamera, damit Menschen entscheiden können, bevor sie gefilmt werden.
  • An jedem Zugang zu einem überwachten Gelände, nicht nur am Haupttor.
  • Lesbar in den Sprachen der Menschen, die auf das Gelände kommen, etwa für Fahrerinnen und Fahrer aus anderen Ländern an einem Logistikstandort.
  • Aktualisiert, sobald sich Zwecke, Speicherfristen oder der Einsatz von KI ändern.

Was sich bei KI-Auswertung ändert

Werden die Kamerabilder mit KI ausgewertet, sollten Schild und zweite Ebene darauf hinweisen, den Zweck der Auswertung nennen (etwa die Erkennung von Eindringen nach Feierabend oder von Rauch und Feuer) und, falls zutreffend, angeben, dass keine Gesichter erkannt werden. Die zweite Ebene erklärt zusätzlich, welche Ereignisse erkannt werden, wer Alarme erhält und wie lange Ereignisclips gespeichert bleiben.

Vorlage für Ihren Standort

Unser Datenschutz- und Sicherheitspaket für ProDataAI Lens enthält eine Vorlage für das Hinweisschild und den Text der zweiten Ebene, ausgefüllt mit Ihrer Konfiguration. Fragen Sie im Gespräch danach.

Häufige Fragen

Ist ein Hinweisschild Pflicht?

Ja. Menschen müssen über Videoüberwachung informiert werden, bevor sie den Bereich betreten (Art. 12 und 13 DSGVO). Ein Schild an der Kamera ist der übliche Weg.

Reicht ein Kamerapiktogramm allein?

Nein. Dazu gehören mindestens der Verantwortliche, der Zweck und der Hinweis, wo die vollständigen Informationen stehen.

Muss auf dem Schild stehen, dass KI eingesetzt wird?

Werden Bilder automatisch ausgewertet, sollten die Menschen das erfahren. Es gehört zur transparenten Information über Zweck und Verarbeitung.